Fortbildung

Refresherkurs: Praxisanleiter:in in den Gesundheitsberufen

Als bereits ausgebildete Praxisanleiter:innen sind Sie laut den aktuellen Gesetzen für Gesundheitsberufe dazu verpflichtet, jährlich eine Fortbildung von 24 Stunden (ca. 3 Fortbildungstage) zu absolvieren. Hierfür bieten wir einmal im Monat den Refresherkurs für Praxisanleiter:innen an.

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Wissenstransfer

Inhalte

  • Für Berufe nach dem ATA-OTA-G, MTBG und dem HebG müssen die Fortbildungen berufspädagogische Inhalte haben. 
  • Für die Berufe des Pflegeberufegesetzes (PflBG) können es berufspädagogische (12 Stunden), berufsfachliche und berufspolitische Inhalte haben.

Möglichkeiten der Refresher Angebote

  • Analog und digital, hybrid auf Nachfrage
  • Berufsgruppenübergreifend (NotSan, ATA, OTA, Physio, Pflege,…) und pflegespezifisch
  • Vollzeit von 08:15 bis 15:30 Uhr oder in Teilzeit von 10:30 bis 15:30 Uhr, dann 4 statt 3 Tage

Gesetzliche Grundlagen

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur kontinuierlichen berufspädagogischen Fortbildung der Praxisanleitung!

  • § 4 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 PflAPrV,
  • § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ATA-OTA APrV,
  • § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 MTAPrV und
  • § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HebStPrV…

Struktur

Zeitraum

Der Zeitraum der verpflichtenden berufspädagogischen Fortbildung beträgt grundsätzlich ein (Kalender) Jahr. Ausnahme: ATA-OTA-G, MTBG, HebG. Hier wurde der Zeitraum auf drei Jahre verlängert mit einem entsprechenden Stundenumfang von 72 Stunden.

Bei jährlicher Nachweispflicht kann die Fortbildungszeit in der Regel in maximal vier Veranstaltungen und Themenkomplexe, bei einem Nachweiszeitraum von drei Jahren in maximal zwölf Veranstaltungen und Themenkomplexe, aufgeteilt werden.

Fortbildung

Kurzfakten

Ab wann?

Kurstermine

Die Termine richten sich nach dem jeweiligen Thema und finden Sie weiter unten oder hier.

 

Wie lang?

Kursdauer

3 Tage



 

Teilnahme & Prüfung

Gebühren

285,00 €

ab 15.06.2026 325,-€



 

Kurstermine und Inhalte

Themenübersicht

1. Berufspädagogische Themen 1. Halbjahr (3 Tage, jeweils 8 Stunden):

  • Gewalt im Gesundheitswesen. Anleitung zur Deeskalation
  • Nachhaltiges Lernen
  • Anleitung zum Qualitätsmanagement

Termine: 

  • 19. bis 21.01.2026
  • 02. bis 04.02.2026
  • 09. bis 11.03.2026
  • 13. bis 15.04.2026
  • 11. bis 13.05.2026
  • 15. bis 17.06.2026

2. Pflegespezifische Themen 1. Halbjahr (4 Tage, jeweils 6 Stunden ab 10:30Uhr):

  • Vorbehaltende Tätigkeiten (Qualitätsmanagement)
  • Vorbehaltende Tätigkeiten prüfen
  • Rolle im Rahmen der Lernortkooperation

Termine: 

  • 26. bis 29.01.2026
  • 16. bis 19.02.2026
  • 16. bis 19.03.2026
  • 20. bis 23.04.2026

3. Fachspezifisches Angebot (digital) (1 Tag 8 Stunden):

  • Aktuelles zum Diabetes mellitus

Termin:

  • 17.11.2025 

4. Weitere Termine für berufspädagogische Themen:

  • 20. bis 22.07.2026
  • 03. bis 05.08.2026
  • 07. bis 09.09.2026
  • 19. bis 21.10.2026
  • 09. bis 11.11.2026
  • 07. bis 09.12.2026

Qualifikation

Ihr Profil

Die Fortbildung ist verpflichtend für alle bereits ausgebildeten Praxisanleiter:innen.

 

Anmeldung

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Hohe Anleitungsqualität

Auf dem neusten Stand

Mithilfe der jährlichen Teilnahme an unseren Refresherkursen wird sichergestellt, dass Sie stets nach den neusten pädagogischen und fachlichen Standards Ihr Wissen an Auszubildende vermitteln und diese dadurch optimal von Ihnen angeleitet werden.

Wichtige Infos & Details

Hinweise zur 24-h-Pflichtfortbildung

Pflegende

Direkt nach Abschluss der Weiterbildung zur Praxisanleitung müssen Pflegende im Fachverfahren durch Verantwortliche ihrer Einrichtung registriert werden oder sich selbstständig als Freiberufliche registrieren.

Dies erfolgt auf der Webseite der Bezirksregierung Münster.

Weitere Fragen hierzu können an die Bezirksregierung Münster gestellt werden unter der E-Mail-Adresse praxisanleitung@brms.nrw.de oder über die Hotline unter 0251 411-2499.

  • Nachweiszeitraum ist vom 15.06. bis zum 14.06. des Folgejahres
  • 2 Stunden der insgesamt 24 Pflichtstunden pro Jahr sind im Durchschnitt pro Monat zu leisten, d.h. wenn bspw. die Weiterbildung zur Praxisanleitung im Februar 2023 endete, müssen bis Juni bereits 7 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden und dann von Juni 2023 bis Juni 2024 wieder die vollen 24 Stunden
  • Es gibt keine Übertragung von zu viel geleisteten Fortbildungsstunden auf das nächste Fortbildungsjahr (Ausnahme: Übergangsregelung für 2 Monate)
  • Ist eine Pflichtfortbildung nicht möglich, ist der Arbeitgeber zu informieren, dass die Befähigung zur Ausübung der Praxisanleitung erloschen ist
  • Härtefallregelungen (Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit etc.) eventuell durch die Bezirksregierung möglich
  • Inhalte: 12 Stunden Berufspädagogik, weitere Stunden Berufspolitische oder berufsfachliche Themen. Nicht erlaubt sind Koordination und Organisation von Praxisanleitungen
  • 2h pro Monat sind im Durchschnitt

(Quelle: Riesner, Christine (2020) vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Erlass zur Praxisanleitung nach dem PflBG.  Online verfügbar unter: erlass_praxisanleitung_nrw.pdf (mags.nrw), zuletzt geprüft am 10.07.2024)

Notfallsanitäter

  • Nachweiszeitraum 01.01. bis 31.12.
  • 30 Zeitstunden zur Re-Zertifizierung des Berufs + 24 Stunden in der Funktion als Praxisanleiter:in
  • Mit Lernerfolgskontrollen (§ 3 Absatz 2)
  • Gewünscht im Team mit Notfallärzt:innen
  • Fortbildungen sind zusammenhängend (§ 3 Absatz 4)
  • Umfang und Umsetzung der jährlichen Fortbildungsstunden mindestens 24 Zeitstunden (à 60 Minuten) in Präsenz. Im Einzelfall können max. 8 Zeitstunden durch synchrone Online-Lehre ersetzt werden (asynchrone Lehr-Lern-Formate sind ausgeschlossen).
  • Die nötigen Zeitansätze richten sich nach dem pädagogischen Konzept und dürfen eine Tagesdauer von mehr als 8 Zeitstunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten.
  • Die Fortbildungspflicht beginnt erstmalig in dem nach Abschluss der Weiterbildung zur Praxisanleiter:in folgendem Jahr und ist danach jährlich zu absolvieren.
  • Die Fortbildung sollte zusammenhängend absolviert werden. Sie kann in begründeten Fällen auch in Abschnitten abgeleistet werden.
  • Die Wahl der Fortbildungsthemen und Ausgestaltung der Modulinhalte soll sich an den aktuellen Bedürfnissen und Entwicklungen im Bereich der NotSan-Ausbildung orientieren und sollte speziell auf die berufspädagogische Tätigkeit von Praxisanleiter:innen zugeschnitten sein.
  • Die 24-stündige Fortbildung gemäß §3 Absatz 1 Nr.1c NotSan-APrV kann nicht auf die 30-stündige Fortbildung gem. § 5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden.
  • Allgemeine Fort- oder Weiterbildungen mit pädagogischem Kontext (z.B. Instruktor:innen Lehrgänge u.a.) können anerkannt werden, wenn die Verantwortung durch Lehrkräfte gem. §6 Absatz 2 Nr. 1 NotSanG sichergestellt ist.
  • Vorgeschriebene regelmäßig wiederkehrende Pflichtunterweisungen durch den Arbeitgeber zum Arbeitsschutz, zum Beispiel Belehrung zu §§ 35 und 38 StVO, oder Maßnahmen zu mehr Arbeitssicherheit, zum Beispiel Fahrsicherheitstraining, Einweisungen in Medizingeräte oder Inhalte ohne einen rettungsdienstlichen Schwerpunkt können nicht Bestandteil der Fortbildung nach §3 Absatz 1 Nr.1c NotSan-APrV sein.
  • Die Lehrkraft-Praxisanleiter:in-Relation ist max. 1:20

(Quelle: Anlage 6 aus den Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäter-Ausbildung in NRW – Teil I (neu) Online verfügbar unter: anlage-6-curriculum-pa-lehrrettungswache.pdf (mags.nrw), zuletzt geprüft am 10.07.2024)

MGEPA NRW Referat Rettungsdienst (): Fortbildung des in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Rettungsfachpersonals. Geltende Erlasse (SMBI.NRW) mit Stand vom 29.06.2024)

Hebammen

  • Nachweiszeitraum jeweils am 01.01. des Folgejahres der Aufnahme der Tätigkeit. Berufspädagogische Fortbildungen zur Praxisanleitung können – mit Ausnahme von 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements – auf die berufliche Fortbildung angerechnet werden.
  • mindestens 24 Stunden jährlich verpflichtet (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 HebStPrV).

(Quelle: Rott von der Bezirksregierung Münster (2024): Informationsschreiben vom 02.April 2024 Online verfügbar unter: Infoschreiben Fachverfahren.docx (bezreg-muenster.de), zuletzt geprüft am 10.07.2024)

Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistent:innen (ATA/OTA)

  • Nachweiszeitraum vom 01.01. bis 31.12. des Jahres
  • Praxisanleitungen sind zur Absolvierung kontinuierlicher berufspädagogischer Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich verpflichtet (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ATA-OTA-APrV). Der Zeitraum endet mit Ablauf von drei Jahren, in denen insgesamt 72 Stunden nachzuweisen sind. Im Falle einer Unterbrechung gilt Punkt 1. c).

(Quelle: Rott von der Bezirksregierung Münster (2024): Informationsschreiben vom 02.April 2024 Online verfügbar unter: Infoschreiben Fachverfahren.docx (bezreg-muenster.de), zuletzt geprüft am 10.07.2024)

Ansprechpartner:innen

Sie haben Fragen zur Fortbildung?

Akademieleiter

Alfons Osterbrink

  • Dipl. Pflegepädagoge (FH)
  • Case Manager DGCC
  • Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
  • Lernberater

Sekretariat

Annette Lagemann

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