Fortbildung

Refresherkurs: Praxisanleiter:in in den Gesundheitsberufen

Als bereits ausgebildete Praxisanleiter:innen sind Sie laut den aktuellen Gesetzen für Gesundheitsberufe dazu verpflichtet, jährlich eine Fortbildung von 24 Stunden (ca. 3 Fortbildungstage) zu absolvieren. Hierfür bieten wir einmal im Monat den Refresherkurs für Praxisanleiter:innen an.

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Wissenstransfer

Inhalte

  • Berufspädagogische Fragestellungen, Kompetenzentwicklung und Kompetenzmessungen

  • Fachspezifische Inhalte, wie ENP- Pflegediagnosen, PPR 2.0, Basale Stimulation und weitere aktuelle Themen

Struktur

Ablauf

An insgesamt drei Fortbildungstagen werden berufspädagogische, berufsfachliche und berufspolitische Themen behandelt. Die Fortbildung schließt mit einem Zertifikat ab, welches innerhalb des Nachweiszeitraums (15.06.2022-14.06.2023) bei der Bezirksregierung eingereicht werden muss.

Fortbildung

Kurzfakten

Ab wann?

Kurstermine

Für die Termine von Juli bis Dezember 2024

  • berufspädagogische Themen: Kompetenzerwerb am 3. Lernort, adressatengerecht Anleitung am Beispiel der Kinästhetics,
  • fachbezogene Themen: Aktuelles (Berufspolitik, Vorbehaltende Tätigkeiten, Pflegediagnosen,…)

01.-03.07.2024
26.-28.08.2024
16.-18.09.2024
07.-09.10.2024
04.-06.11.2024
02.-04.12.2024

Für die Termine von Januar bis Juni 2025

  • berufspädagogische Themen: Kompetenzerwerb am 3. Lernort, adressatengerecht Anleitung am Beispiel der Basalen Stimulation, Förderung der Motivation)
  • fachbezogene Themen: Aktuelles (Berufspolitik, Vorbehaltende Tätigkeiten, Pflegediagnosen,…)

20.- 22.01.2025
17. -19.02.2025
17. -19.03.2025
14. -16.04.2025
12. - 14.05.2025
16. - 18.06.2025

Für die Termine von Juli bis Dezember 2025

  • berufspädagogische und fachbezogene Themen: noch offen

07. - 09.07.2025
04. - 06.08.2025
01. - 03.09.2025
06. - 08.10.2025
03. - 05.11.2025
01. - 03.12.2025

Mitzubringen sind zur Kinästhetics und Basalen Stimulation:
bequeme Kleidung, Socken, Decke

Wie lang?

Kursdauer

3 Tage



 

Teilnahme & Prüfung

Gebühren

285,00 €



 

Qualifikation

Ihr Profil

Die Fortbildung ist verpflichtend für alle bereits ausgebildeten Praxisanleiter:innen.

WICHTIG: Anmeldungen der Mitarbeitenden der Stiftung müssen immer per Mail oder telefonisch bei Frau Lagemann (+49 (0)5971 42-7323) erfolgen. (Die Bewilligung der Fortbildung sowie Zusage der Kostenerstattung durch die Pflegedienstleitung oder Bereichsleitung ist noch keine Anmeldung.)

 

Anmeldung

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Hohe Anleitungsqualität

Auf dem neusten Stand

Mithilfe der jährlichen Teilnahme an unseren Refresherkursen wird sichergestellt, dass Sie stets nach den neusten pädagogischen und fachlichen Standards Ihr Wissen an Auszubildende vermitteln und diese dadurch optimal von Ihnen angeleitet werden.

Wichtige Infos & Details

Hinweise zur 24-h-Pflichtfortbildung

Direkt nach Abschluss der Weiterbildung zur Praxisanleitung müssen Pflegende im Fachverfahren durch Verantwortliche ihrer Einrichtung registriert werden oder sich selbstständig als Freiberufliche registrieren.

Dies erfolgt auf der Webseite der Bezirksregierung Münster.

Weitere Fragen hierzu können an die Bezirksregierung Münster gestellt werden unter der E-Mail-Adresse praxisanleitung@brms.nrw.de oder über die Hotline unter 0251 411-2499.

  • Nachweiszeitraum ist vom 15.06. bis zum 14.06. des Folgejahres
  • 2 Stunden der insgesamt 24 Pflichtstunden pro Jahr sind im Durchschnitt pro Monat zu leisten, d.h. wenn bspw. die Weiterbildung zur Praxisanleitung im Februar 2023 endete, müssen bis Juni bereits 7 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden und dann von Juni 2023 bis Juni 2024 wieder die vollen 24 Stunden
  • Es gibt keine Übertragung von zu viel geleisteten Fortbildungsstunden auf das nächste Fortbildungsjahr (Ausnahme: Übergangsregelung für 2 Monate)
  • Ist eine Pflichtfortbildung nicht möglich, ist der Arbeitgeber zu informieren, dass die Befähigung zur Ausübung der Praxisanleitung erloschen ist
  • Härtefallregelungen (Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit etc.) eventuell durch die Bezirksregierung möglich
  • Inhalte: 12 Stunden Berufspädagogik, weitere Stunden Berufspolitische oder berufsfachliche Themen. Nicht erlaubt sind Koordination und Organisation von Praxisanleitungen
  • 2h pro Monat sind im Durchschnitt

(Quelle: Riesner, Christine (2020) vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: Erlass zur Praxisanleitung nach dem PflBG.  Online verfügbar unter: erlass_praxisanleitung_nrw.pdf (mags.nrw), zuletzt geprüft am 10.07.2024)

  • Nachweiszeitraum 01.01. bis 31.12.
  • 30 Zeitstunden zur Re-Zertifizierung des Berufs + 24 Stunden in der Funktion als Praxisanleiter:in
  • Mit Lernerfolgskontrollen (§ 3 Absatz 2)
  • Gewünscht im Team mit Notfallärzt:innen
  • Fortbildungen sind zusammenhängend (§ 3 Absatz 4)
  • Umfang und Umsetzung der jährlichen Fortbildungsstunden mindestens 24 Zeitstunden (à 60 Minuten) in Präsenz. Im Einzelfall können max. 8 Zeitstunden durch synchrone Online-Lehre ersetzt werden (asynchrone Lehr-Lern-Formate sind ausgeschlossen).
  • Die nötigen Zeitansätze richten sich nach dem pädagogischen Konzept und dürfen eine Tagesdauer von mehr als 8 Zeitstunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten.
  • Die Fortbildungspflicht beginnt erstmalig in dem nach Abschluss der Weiterbildung zur Praxisanleiter:in folgendem Jahr und ist danach jährlich zu absolvieren.
  • Die Fortbildung sollte zusammenhängend absolviert werden. Sie kann in begründeten Fällen auch in Abschnitten abgeleistet werden.
  • Die Wahl der Fortbildungsthemen und Ausgestaltung der Modulinhalte soll sich an den aktuellen Bedürfnissen und Entwicklungen im Bereich der NotSan-Ausbildung orientieren und sollte speziell auf die berufspädagogische Tätigkeit von Praxisanleiter:innen zugeschnitten sein.
  • Die 24-stündige Fortbildung gemäß §3 Absatz 1 Nr.1c NotSan-APrV kann nicht auf die 30-stündige Fortbildung gem. § 5 Absatz 4 RettG NRW angerechnet werden.
  • Allgemeine Fort- oder Weiterbildungen mit pädagogischem Kontext (z.B. Instruktor:innen Lehrgänge u.a.) können anerkannt werden, wenn die Verantwortung durch Lehrkräfte gem. §6 Absatz 2 Nr. 1 NotSanG sichergestellt ist.
  • Vorgeschriebene regelmäßig wiederkehrende Pflichtunterweisungen durch den Arbeitgeber zum Arbeitsschutz, zum Beispiel Belehrung zu §§ 35 und 38 StVO, oder Maßnahmen zu mehr Arbeitssicherheit, zum Beispiel Fahrsicherheitstraining, Einweisungen in Medizingeräte oder Inhalte ohne einen rettungsdienstlichen Schwerpunkt können nicht Bestandteil der Fortbildung nach §3 Absatz 1 Nr.1c NotSan-APrV sein.
  • Die Lehrkraft-Praxisanleiter:in-Relation ist max. 1:20

(Quelle: Anlage 6 aus den Ausführungsbestimmungen zur Notfallsanitäter-Ausbildung in NRW – Teil I (neu) Online verfügbar unter: anlage-6-curriculum-pa-lehrrettungswache.pdf (mags.nrw), zuletzt geprüft am 10.07.2024)

MGEPA NRW Referat Rettungsdienst (): Fortbildung des in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Rettungsfachpersonals. Geltende Erlasse (SMBI.NRW) mit Stand vom 29.06.2024)

  • Nachweiszeitraum jeweils am 01.01. des Folgejahres der Aufnahme der Tätigkeit. Berufspädagogische Fortbildungen zur Praxisanleitung können – mit Ausnahme von 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagements – auf die berufliche Fortbildung angerechnet werden.
  • mindestens 24 Stunden jährlich verpflichtet (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 HebStPrV).

(Quelle: Rott von der Bezirksregierung Münster (2024): Informationsschreiben vom 02.April 2024 Online verfügbar unter: Infoschreiben Fachverfahren.docx (bezreg-muenster.de), zuletzt geprüft am 10.07.2024)

  • Nachweiszeitraum vom 01.01. bis 31.12. des Jahres
  • Praxisanleitungen sind zur Absolvierung kontinuierlicher berufspädagogischer Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich verpflichtet (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ATA-OTA-APrV). Der Zeitraum endet mit Ablauf von drei Jahren, in denen insgesamt 72 Stunden nachzuweisen sind. Im Falle einer Unterbrechung gilt Punkt 1. c).

(Quelle: Rott von der Bezirksregierung Münster (2024): Informationsschreiben vom 02.April 2024 Online verfügbar unter: Infoschreiben Fachverfahren.docx (bezreg-muenster.de), zuletzt geprüft am 10.07.2024)

Ansprechpartner:innen

Sie haben Fragen zur Fortbildung?

Akademieleiter

Alfons Osterbrink

  • Dipl. Pflegepädagoge (FH)
  • Case Manager DGCC
  • Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie
  • Lernberater

Sekretariat

Annette Lagemann

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